Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

1. Einleitung

Willkommen bei KinderWelt, einem privaten Kindergarten in Frankfurt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung unserer Dienste und unserer Website. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

2. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch das Ausfüllen und Unterschreiben des Anmeldeformulars durch die Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung ist verbindlich, begründet jedoch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit der Plätze und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Alter des Kindes, Geschwisterkinder und Anmeldedatum.

2.1 Aufnahmevoraussetzungen

Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren können in unserer Einrichtung aufgenommen werden. Vor der endgültigen Aufnahme findet ein Kennenlerngespräch statt, bei dem die Entwicklung und die Bedürfnisse des Kindes besprochen werden. Wir behalten uns vor, Kinder abzulehnen, wenn wir deren spezifische Bedürfnisse nicht angemessen erfüllen können.

2.2 Probezeit

Nach der Aufnahme gilt eine Probezeit von vier Wochen. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass die Betreuung nicht den Bedürfnissen des Kindes entspricht oder aus anderen wichtigen Gründen.

3. Betreuungsvertrag

Nach erfolgreicher Anmeldung und Zusage eines Betreuungsplatzes wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und KinderWelt abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Details der Betreuung, einschließlich Betreuungszeiten, Gebühren und Kündigungsfristen.

3.1 Vertragsdauer

Der Betreuungsvertrag wird in der Regel für die Dauer bis zum Schuleintritt des Kindes abgeschlossen, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen möglich.

3.2 Änderungen des Vertrags

Änderungen des Vertrags, wie z.B. der Betreuungszeiten, müssen schriftlich beantragt werden und bedürfen der Zustimmung von KinderWelt. Änderungen können nur unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen Möglichkeiten umgesetzt werden.

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Betreuungsgebühren richtet sich nach der gewählten Betreuungszeit und wird im Betreuungsvertrag festgelegt. Die aktuellen Gebühren können in der Einrichtung oder auf unserer Website eingesehen werden.

4.1 Zahlungsweise

Die Betreuungsgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten, unabhängig von Fehlzeiten des Kindes. Die Zahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder Überweisung bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats.

4.2 Anpassung der Gebühren

KinderWelt behält sich vor, die Betreuungsgebühren bei Bedarf anzupassen. Eine Anpassung wird mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt und begründet. Bei einer Erhöhung der Gebühren haben die Erziehungsberechtigten ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.

4.3 Zusätzliche Kosten

Zusätzlich zu den regulären Betreuungsgebühren können Kosten für Verpflegung, besondere Aktivitäten oder Materialien anfallen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und im Voraus angekündigt.

5. Öffnungs- und Schließzeiten

Unsere regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr. Die Einrichtung bleibt an gesetzlichen Feiertagen sowie während einer jährlichen Schließzeit von drei Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die genauen Schließzeiten werden zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.

5.1 Bring- und Abholzeiten

Die Kinder sollten bis spätestens 9:00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden, um einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten. Die Abholung erfolgt je nach gebuchter Betreuungszeit, jedoch spätestens bis zum Ende der Öffnungszeit. Bei verspäteter Abholung können zusätzliche Gebühren erhoben werden.

6. Krankheit und Abwesenheit

Kranke Kinder, insbesondere bei ansteckenden Krankheiten, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung zu informieren, insbesondere bei meldepflichtigen Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.

6.1 Ärztliches Attest

Nach bestimmten Krankheiten (z.B. Scharlach, Masern, Windpocken) ist vor Wiederaufnahme des Kindes ein ärztliches Attest vorzulegen, das bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

6.2 Medikamentengabe

Die Verabreichung von Medikamenten durch das Personal erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten und ärztlicher Anweisung.

7. Aufsichtspflicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten oder abholberechtigte Personen. Auf dem Weg zur und von der Einrichtung liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.

7.1 Abholberechtigte Personen

Die Abholung des Kindes durch andere Personen als die Erziehungsberechtigten ist nur möglich, wenn diese Personen vorher schriftlich benannt wurden. In Ausnahmefällen ist eine telefonische Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich.

7.2 Haftung

KinderWelt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Für mitgebrachte Gegenstände, wie Kleidung, Spielzeug oder Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen.

8. Kündigung

Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8.1 Außerordentliche Kündigung

KinderWelt behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei:

  • Wiederholtem Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen
  • Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen
  • Unüberbrückbaren Differenzen in der pädagogischen Zusammenarbeit
  • Verhalten des Kindes, das eine Gefährdung anderer Kinder oder des Personals darstellt

8.2 Kündigung vor Betreuungsbeginn

Bei Kündigung vor Beginn der Betreuung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Monatsgebühr erhoben, wenn die Kündigung weniger als zwei Monate vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn erfolgt.

9. Datenschutz

KinderWelt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Zweck der Durchführung des Betreuungsvertrags. Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Änderung der AGB

KinderWelt behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widersprechen die Erziehungsberechtigten den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

11.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.